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Ratgeber

Rufnummernmitnahme: Schritt für Schritt erklärt

Rufnummernmitnahme Schritt für Schritt: Fristen, Ablauf, Kosten und deine Rechte beim Anbieterwechsel – so bleibt deine Handynummer problemlos erhalten.

Aktualisiert am 25.08.2026

Deine Handynummer ist längst mehr als eine Ziffernfolge – sie steckt in unzähligen Kontaktlisten, bei Banken, Ärzten und im Zwei-Faktor-Login. Ein Anbieterwechsel soll daran nichts ändern. Genau deshalb gibt es ein gesetzlich verankertes Recht auf Rufnummernmitnahme, das dir einen reibungslosen Wechsel garantiert – unabhängig davon, welcher Anbieter dich verlässt und welcher dich künftig versorgt.

Trotzdem sorgt der Ablauf regelmäßig für Verunsicherung: Wann musst du kündigen? Welche Formulare brauchst du? Und was, wenn beim alten Anbieter noch Prepaid-Guthaben liegt? Dieser Ratgeber führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess – von der gesetzlichen Grundlage bis zum Vorgehen bei Verzögerungen.

Dein Recht auf die eigene Handynummer

Die Rufnummernmitnahme ist in § 59 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geregelt. Der Gesetzgeber verpflichtet Netzbetreiber und Anbieter dazu, Endnutzern die Mitnahme ihrer Rufnummer beim Wechsel zu ermöglichen – und das ohne Wenn und Aber. Dieses Recht gilt unabhängig vom Vertragsmodell: Ob du einen klassischen Laufzeitvertrag hast oder eine Prepaid-Karte nutzt, spielt für den Anspruch selbst keine Rolle. Der einzige praktische Unterschied liegt im Timing, dazu gleich mehr.

Wichtig zu wissen: Seit Dezember 2021 ist die Rufnummernmitnahme gesetzlich kostenlos. Weder der Anbieter, den du verlässt, noch der neue Anbieter dürfen dir dafür eine Gebühr in Rechnung stellen. Verantwortlich für die technische Abwicklung ist grundsätzlich der aufnehmende – also der neue – Anbieter. Er koordiniert den Prozess, während der abgebende Anbieter und die beteiligten Netzbetreiber gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet sind. Für dich bedeutet das im Idealfall: einmal Formular unterschreiben, den Rest erledigen die Anbieter untereinander.

Die zwei Wege: Portierung zum Vertragsende oder vorzeitig

Es gibt grundsätzlich zwei Varianten, deine Nummer mitzunehmen – je nachdem, ob dein aktueller Vertrag noch läuft oder gerade endet.

Portierung zum Vertragsende

Der Klassiker: Du kündigst deinen Vertrag fristgerecht und beauftragst gleichzeitig die Mitnahme deiner Nummer. Bei vielen Anbietern gilt dieser Portierungsauftrag automatisch als Kündigung – ein separates Kündigungsschreiben ist dann nicht mehr nötig. Nach Vertragsende hast du zudem noch bis zu einen Monat Zeit, die Mitnahme deiner Nummer zu beantragen.

Vorzeitige Portierung

Du kannst deine Nummer auch mitnehmen, während dein alter Vertrag noch läuft – etwa weil du schon einen besseren Tarif gefunden hast. Der alte Vertrag besteht dann bis zum regulären Ende weiter, du bekommst vom bisherigen Anbieter eine Ersatzrufnummer und zahlst die Grundgebühr bis zum Laufzeitende weiter.

Schritt für Schritt: So läuft die Rufnummernmitnahme ab

Der Ablauf ist bei den meisten Anbietern sehr ähnlich, auch wenn Formulare und Bezeichnungen leicht variieren. So gehst du vor:

  1. 1

    Neuen Tarif auswählen und Vertrag abschließen

    Suche dir den passenden neuen Tarif aus und schließe den Vertrag ab. Gib dabei an, dass du deine bestehende Rufnummer mitnehmen möchtest – meist über ein separates Feld oder Formular im Bestellprozess.

  2. 2

    Persönliche Daten exakt wie beim Altvertrag angeben

    Name, Anschrift und Kundendaten müssen mit den beim bisherigen Anbieter hinterlegten Daten übereinstimmen. Schon kleine Abweichungen – ein fehlender Namensteil, eine alte Adresse – führen zu Rückfragen und Verzögerungen.

  3. 3

    Portierungsauftrag bzw. Verzichtserklärung unterschreiben

    Du unterschreibst beim neuen Anbieter einen Portierungsauftrag. Bei einigen Anbietern brauchst du zusätzlich eine sogenannte OPT-Info oder Verzichtserklärung vom alten Anbieter, die deine Kundennummer und die Rufnummer bestätigt – frage im Zweifel direkt beim neuen Anbieter nach, welche Unterlagen er benötigt.

  4. 4

    Kündigungsfrist und Portierungstermin beachten

    Willst du zum Vertragsende wechseln, muss der Portierungsauftrag rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist beim neuen Anbieter eingehen. Bei Prepaid-Verträgen entfällt dieser Schritt meist, hier kannst du den Auftrag in der Regel sofort stellen.

  5. 5

    Termin für die technische Umschaltung abwarten

    Der neue Anbieter informiert dich über den Umschalttermin. An diesem Tag – meist in den frühen Morgenstunden oder über Nacht – wird deine Nummer technisch auf die neue SIM- oder eSIM-Karte umgestellt.

  6. 6

    Bestätigung prüfen und SIM-Karte aktivieren

    Sobald die Portierung abgeschlossen ist, erhältst du eine Bestätigung. Prüfe direkt, ob eingehende Anrufe und SMS über die neue Karte funktionieren, und teste sicherheitshalber auch ausgehende Anrufe.

Typische Stolperfallen bei der Rufnummernmitnahme

Abweichende Vertragsdaten: Der häufigste Grund für eine gescheiterte oder verzögerte Portierung sind Unstimmigkeiten bei den persönlichen Daten. Achte darauf, dass Name, Geburtsdatum und Anschrift beim neuen Vertrag exakt so angegeben werden, wie sie beim alten Anbieter hinterlegt sind – auch bei Umzügen oder Namensänderungen.

Prepaid-Guthaben: Bei einer Prepaid-Karte wird nur die Rufnummer mitgenommen, nicht das verbleibende Guthaben. Verbrauche dein Restguthaben deshalb möglichst vor dem Wechsel, denn eine Erstattung ist bei den meisten Anbietern nicht vorgesehen oder nur auf ausdrückliche Nachfrage möglich.

Falsches Timing: Wer den Portierungsauftrag zu kurzfristig vor Vertragsende stellt, riskiert, dass die Kündigungsfrist nicht mehr eingehalten wird und sich der alte Vertrag automatisch verlängert. Plane deshalb ausreichend Vorlauf ein und behalte die Kündigungsfrist deines aktuellen Vertrags im Blick.

Doppelte Rufnummernmitnahme: Vermeide es, parallel bei zwei neuen Anbietern einen Portierungsauftrag zu stellen. Das führt in der Regel zu Komplikationen im Portierungsprozess, da immer nur ein Auftrag gleichzeitig bearbeitet werden kann.

Was die Rufnummernmitnahme kostet

Die Rufnummernmitnahme selbst ist seit Dezember 2021 gesetzlich kostenlos – dieser Anspruch gilt unabhängig vom Anbieter und muss nicht extra verhandelt werden. Was früher gängige Praxis war – eine Portierungsgebühr beim Altanbieter –, ist damit endgültig Geschichte.

Manche neuen Anbieter werben zusätzlich mit einer Wechselprämie oder Portierungserstattung als Marketinginstrument. Ob und in welcher Höhe das der Fall ist, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und von Aktion zu Aktion – ein Blick in die aktuellen Konditionen deines Wunschtarifs lohnt sich, ersetzt aber nicht den gesetzlich garantierten kostenlosen Grundanspruch.

Was tun, wenn die Portierung sich verzögert oder schiefläuft?

Entschädigung bei verspäteter Umschaltung

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Mitnahme deiner Nummer und deren technische Aktivierung am vereinbarten Tag erfolgen, spätestens jedoch am darauffolgenden Arbeitstag. Verzögert sich die Umschaltung darüber hinaus, hast du gegenüber dem Anbieter, der die Verzögerung zu verantworten hat, einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung von 10 Euro für jeden Tag der Verzögerung.

Halte dazu am besten schriftlich fest, wann die Umschaltung geplant war und wann sie tatsächlich stattgefunden hat. Wende dich mit diesen Angaben an den verantwortlichen Anbieter – in vielen Fällen reicht bereits eine formlose E-Mail mit Verweis auf die gesetzliche Regelung, um die Entschädigung zu erhalten.

Bleibt eine Reaktion aus, kannst du dich zusätzlich an die Bundesnetzagentur wenden, die als Aufsichtsbehörde für Telekommunikationsfragen zuständig ist und Beschwerden zum Anbieterwechsel entgegennimmt. In den meisten Fällen lässt sich eine verzögerte Portierung aber bereits durch direkten Kontakt mit dem verantwortlichen Anbieter klären.

Neuen Tarif mit Rufnummernmitnahme finden

Vergleiche aktuelle Tarife und behalte deine Handynummer beim Wechsel ganz einfach. Alle Anbieter unterstützen die kostenlose Rufnummernmitnahme.

Zum Tarifvergleich

Häufige Fragen zur Rufnummernmitnahme

Kann ich meine Handynummer auch als Prepaid-Kunde mitnehmen?

Ja. Das Recht auf Rufnummernmitnahme gilt für alle Endnutzer gleichermaßen – egal ob du einen Laufzeitvertrag oder eine Prepaid-Karte nutzt. Der einzige Unterschied: Bei Prepaid entfällt die Kündigungsfrist, du kannst die Portierung meist sofort beim neuen Anbieter beantragen.

Muss ich meinen alten Vertrag extra kündigen, wenn ich die Nummer mitnehme?

Nicht zwingend getrennt. Bei den meisten Anbietern gilt ein Portierungsauftrag zum Vertragsende automatisch als Kündigung. Willst du die Nummer aber schon während der Vertragslaufzeit mitnehmen, bleibt der alte Vertrag bestehen – du bekommst dafür eine Ersatzrufnummer und zahlst die Grundgebühr bis zum regulären Vertragsende weiter.

Wie lange dauert die Rufnummernmitnahme?

Bei einem Wechsel zum Vertragsende erfolgen die Mitnahme und die technische Aktivierung der Nummer am vereinbarten Tag, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. In der Praxis merkst du davon meist nur eine kurze Unterbrechung von wenigen Stunden.

Was kostet die Rufnummernmitnahme?

Nichts. Die Rufnummernmitnahme ist seit Dezember 2021 gesetzlich kostenlos – Anbieter dürfen dafür keine Gebühr mehr verlangen, weder der alte noch der neue.

Was passiert, wenn die Portierung sich verzögert?

Verzögert sich die Mitnahme über den vereinbarten Termin bzw. den folgenden Arbeitstag hinaus, kannst du von dem Anbieter, der die Verzögerung zu verantworten hat, eine Entschädigung von 10 Euro pro Tag der Verzögerung verlangen. Dokumentiere den Vorgang und wende dich schriftlich an den verantwortlichen Anbieter.

Wie lange bin ich ohne Netz, wenn meine Nummer portiert wird?

In der Regel nur wenige Stunden bis zu einem Tag, da die technische Umschaltung meist über Nacht oder in einem kurzen Zeitfenster erfolgt. Plane den Wechsel dennoch nicht ausgerechnet für einen Tag, an dem du dringend erreichbar sein musst.